Anerkennung der Krankenkassen und Qualitätszertifikate
Unsere Angebote sind gerade wieder ganz aktuell im Juli 2020 erneut von der Zentralen Prüfstelle Prävention in Essen – die die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vertritt – geprüft und bis Oktober 2023 anerkannt worden und werden nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung bezuschusst. Unsere Workshops 12 x 45 Minuten sind als 1 ½ -tägige Workshops zur Primärprävention nach §§ 20 und 20A SGB V für den Bereich: „Stressbewältigung und Entspannung für Soziale Fachkräfte“ sowie “Autogenes Training als hilfreiche Entspannungsmethode für soziale Fachkräfte”, auch als Block-Workshop, überprüft und anerkannt worden (inhaltlich sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis).
Auch die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. in Schleswig-Holstein hat unser Angebot 12 x 45 Minuten als 1 ½-tägige Workshops zur Primärprävention nach §§ 20 und 20A SGB V für den Bereich: „Stressbewältigung und Entspannung für Soziale Fachkräfte“ geprüft (inhaltlich sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis) und befunden, dass unser Angebot den Qualitätskriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen entspricht.
Dieses Qualitätszertifikat für können Sie hier herunterladen
Die Zertifizierungen der Zentralen Prüfstelle Prävention
Versicherten können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung anteilig erstattet werden. Die entsprechenden Regelungen kann der Versicherte bei seiner Krankenkasse erfragen. Die Erstattung an den Versicherten erfolgt nach Abschluss des Präventionskurses durch die Krankenkasse.
Die Krankenkassen bezuschussen zwischen 70 und 140 €, manche Krankenkassen übernehmen auch den gesamten Betrag.